Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Waldpfad GmbH, Schwarzwaldstraße 47, 79098 Freiburg im Breisgau (im Folgenden „Waldpfad", „wir" oder „uns") und ihren Kunden (im Folgenden „Reisender" oder „Kunde") über die Durchführung von Reiseleistungen. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich, sobald Sie eine Buchungsbestätigung von uns erhalten haben.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Waldpfad GmbH gegenüber Kunden erbringt, insbesondere für die Vermittlung und Durchführung von Natur- und Erlebnisreisen, geführten Touren, Expeditionen, Wellness-Retreats, Fotografietouren sowie Kulturreisen in Deutschland und den angrenzenden Regionen.
1.2 Vertragspartner des Reisenden ist die Waldpfad GmbH, Schwarzwaldstraße 47, 79098 Freiburg im Breisgau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter der Handelsregisternummer HRB 712345, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Herrmann.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit gesetzliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer unterschiedlich sind, wird darauf im jeweiligen Paragraphen hingewiesen. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.5 Waldpfad ist ein von der deutschen Bundesregierung und den zuständigen Landesbehörden genehmigtes und anerkanntes Reiseunternehmen. Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen für die Erbringung von Reisedienstleistungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Pauschalreisegesetz.
§ 2 Vertragsabschluss und Buchungsprozess
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Waldpfad kommt durch Angebot und Annahme zustande. Waldpfad unterbreitet dem Kunden ein individuelles schriftliches Angebot, das alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält, insbesondere: die genaue Beschreibung der Reiseleistungen, den Reisezeitraum, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten und die geltenden Stornierungsbedingungen.
2.2 Das Angebot von Waldpfad ist für den Kunden 7 Tage ab Erstellung verbindlich, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist. Die Annahme des Angebots durch den Kunden hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Eine mündliche Annahme bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Waldpfad.
2.3 Mit der Buchungsbestätigung durch Waldpfad ist der Reisevertrag rechtsgültig abgeschlossen. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile und wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu melden.
2.4 Sofern der Kunde für mehrere Personen bucht, ist er für die Richtigkeit der Angaben aller mitreisenden Personen verantwortlich. Der Hauptbucher haftet als Gesamtschuldner für alle Verbindlichkeiten der Reisegruppe. Änderungen der Reiseteilnehmer sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung von Waldpfad.
2.5 Waldpfad ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitätsgrenzen erreicht sind, wenn die körperlichen Anforderungen der Reise nicht erfüllt werden können oder wenn sachliche Gründe gegen eine Durchführung sprechen.
2.6 Für die Buchung ist eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden erforderlich. Die gesamte Kommunikation zwischen Waldpfad und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, es sei denn, der Kunde bittet ausdrücklich um eine andere Kommunikationsform. Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten und eingehende E-Mails von Waldpfad regelmäßig zu prüfen.
2.7 Waldpfad erstellt nach Abschluss des Vertrages ausführliche Reiseunterlagen, die dem Kunden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugehen. Diese Unterlagen enthalten detaillierte Informationen zu Treffpunkten, Ausrüstungsempfehlungen, Notfallkontakten und dem genauen Ablauf der Reise.
§ 3 Reiseleistungen und Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der von Waldpfad geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und den dazugehörigen Reiseunterlagen. Leistungen, die über diesen Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Waldpfad erbringt folgende Leistungen, sofern sie im jeweiligen Reisevertrag ausdrücklich vereinbart sind:
- Planung und Koordination der Reiseroute einschließlich aller notwendigen Vorbuchungen
- Geführte Wanderungen und Touren mit zertifizierten Naturführern
- Arrangement von Unterkünften in ausgewählten, von Waldpfad geprüften Beherbergungsbetrieben
- Transport zwischen den einzelnen Stationen der Reise (sofern vereinbart)
- Verpflegung entsprechend der in der Buchungsbestätigung angegebenen Mahlzeiten
- Eintrittsgebühren zu Naturparks und anderen Attraktionen, soweit im Preis eingeschlossen
- Bereitstellung von Karten, Informationsmaterialien und Reiseführern
- Notfallunterstützung während der Reise über eine 24-Stunden-Hotline
3.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere: persönliche Ausgaben des Reisenden, Trinkgelder, optionale Ausflüge, Versicherungen aller Art, Kosten für Gepäcktransport über die vereinbarte Menge hinaus sowie Kosten, die durch schuldhaftes Verhalten des Reisenden entstehen.
3.4 Waldpfad behält sich das Recht vor, einzelne Leistungsbestandteile durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, wenn dies aus organisatorischen, wetterbedingte, naturbedingte oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen notwendig wird. Ein Ersatz ist dann als gleichwertig anzusehen, wenn er den gleichen oder einen vergleichbaren Erholungs- und Erlebniswert bietet. Der Reisende wird über solche Änderungen so früh wie möglich informiert.
3.5 Die Reiseleistungen werden unter der Leitung von qualifizierten und erfahrenen Naturführern erbracht. Alle Waldpfad-Guides verfügen über eine anerkannte Ausbildung als Natur- und Landschaftsführer sowie über Erste-Hilfe-Qualifikationen. Waldpfad stellt sicher, dass alle Guides über aktuelle Kenntnisse der von ihnen geführten Regionen verfügen.
3.6 Bei mehrtägigen Reisen werden dem Reisenden Unterkünfte zur Verfügung gestellt, die den in der Buchungsbestätigung angegebenen Standards entsprechen. Waldpfad überprüft alle Unterkünfte regelmäßig auf ihre Qualität und Eignung für die jeweilige Reiseart. Sollte eine gebuchte Unterkunft aus unvorhergesehenen Gründen nicht verfügbar sein, stellt Waldpfad eine gleichwertige Alternative zur Verfügung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für Waldpfad-Reisen werden im individuellen Angebot ausgewiesen und verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Im Preis enthaltene Leistungen sind im Angebot und der Buchungsbestätigung aufgeführt.
4.2 Der Reisepreis ist wie folgt fällig:
- Anzahlung: 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung
- Restbetrag: 30 Tage vor Reisebeginn
- Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchungsbestätigung fällig
4.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Waldpfad GmbH zu leisten. Andere Zahlungsarten (Kreditkarte, PayPal etc.) können nach individueller Vereinbarung angeboten werden. Bankgebühren für internationale Überweisungen trägt der Reisende.
4.4 Bei Nichtzahlung der Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist ist Waldpfad berechtigt, den Reisevertrag nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 5 Tagen zu kündigen und Stornogebühren gemäß § 5 dieser AGB geltend zu machen.
4.5 Waldpfad ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die Transportkosten, die für die Reise zu entrichtenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder die Wechselkurse für die betreffende Reise erhöhen und diese Kostensteigerungen unvermeidbar und vorhersehbar sind. Eine Erhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig. Preiserhöhungen von mehr als 8% des vereinbarten Reisepreises berechtigen den Reisenden zur kostenlosen Stornierung des Reisevertrages.
4.6 Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. Auf Wunsch sendet Waldpfad die Rechnung auch postalisch zu.
4.7 Bei Zahlungsverzug ist Waldpfad berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
4.8 Gutscheine und Rabattcodes können nur unter den im jeweiligen Gutschein bzw. Rabattcode angegebenen Bedingungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 5 Stornierung durch den Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber Waldpfad zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Waldpfad.
5.2 Im Falle des Rücktritts sind folgende pauschalierten Stornogebühren fällig:
- Rücktritt mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises, mindestens jedoch die entstandenen Buchungskosten
- Rücktritt 45–59 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- Rücktritt 30–44 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
- Rücktritt 15–29 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- Rücktritt 7–14 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 95% des Reisepreises
5.3 Der Reisende hat in jedem Fall das Recht nachzuweisen, dass Waldpfad kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Waldpfad behält sich das Recht vor, einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
5.4 Anstelle des Rücktritts kann der Reisende bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die in den Reisevertrag eintritt. Waldpfad kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die für die Reise erforderlichen besonderen Anforderungen nicht erfüllt. Reisender und Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Personenwechsel entstehenden Mehrkosten.
5.5 Bei Rücktritt aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar waren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, offizielle Reisewarnungen), ist der Reisende zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigt, sofern der Aufenthaltsort des Reiseziels von einer behördlichen Reisewarnung betroffen ist. In diesen Fällen erstattet Waldpfad den vollständigen Reisepreis, abzüglich bereits unwiederbringlich aufgewendeter Kosten, innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt.
5.6 Waldpfad empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung. Informationen zu geeigneten Versicherungen stellt Waldpfad auf Anfrage zur Verfügung.
§ 6 Stornierung und Leistungsänderungen durch Waldpfad
6.1 Waldpfad ist berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und die Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist im Reiseangebot angegeben. Waldpfad verpflichtet sich, den Reisenden spätestens zu folgenden Zeitpunkten über eine Absage zu informieren:
- Bei Reisen mit einer Dauer bis zu 6 Tagen: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
- Bei Reisen mit einer Dauer zwischen 6 und 29 Tagen: spätestens 7 Tage vor Reisebeginn
- Bei Reisen mit einer Dauer ab 30 Tagen: spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
6.2 Muss Waldpfad eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. extreme Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen, behördliche Sperrungen, Streiks) nach Reisebeginn abbrechen, erstattet Waldpfad den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit Waldpfad die Absage nicht zu vertreten hat.
6.3 Waldpfad ist berechtigt, vor Reisebeginn notwendige Änderungen an nicht wesentlichen Reiseleistungen vorzunehmen, wenn solche Änderungen durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt erforderlich werden. Wesentliche Änderungen (z.B. erhebliche Änderung des Reisepreises, Verlegung des Abfahrtsortes, deutliche Verlängerung der Reisedauer) berechtigen den Reisenden zur kostenlosen Stornierung des Vertrages.
6.4 Im Falle einer vollständigen Absage der Reise durch Waldpfad wird der bereits gezahlte Reisepreis vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auf die Fälle beschränkt, in denen die Absage auf ein schuldhaftes Verhalten von Waldpfad zurückzuführen ist.
6.5 Bei einer Absage wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl bietet Waldpfad dem Reisenden, soweit möglich, eine Alternativreise zu vergleichbaren Konditionen an. Der Reisende ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen und kann stattdessen auf die vollständige Erstattung des Reisepreises bestehen.
§ 7 Umbuchungen und Änderungen
7.1 Änderungswünsche des Reisenden nach Vertragsabschluss (z.B. Änderung des Reisetermins, Erweiterung des Leistungsumfangs, Änderung der Teilnehmerzahl) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Waldpfad. Waldpfad ist berechtigt, für die Bearbeitung solcher Änderungsanfragen eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro pro Änderungsvorgang zu erheben, sofern die Änderung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn beantragt wird.
7.2 Terminverschiebungen sind nur möglich, wenn zum gewünschten neuen Termin ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Im Falle einer Terminverschiebung auf Wunsch des Reisenden gilt die Regelung der Stornogebühren gemäß § 5 für den ursprünglichen Termin und ein neuer Buchungsvertrag wird für den geänderten Termin abgeschlossen.
7.3 Änderungen, die Waldpfad einseitig vornimmt, bedürfen einer schriftlichen Mitteilung an den Reisenden. Der Reisende hat das Recht, einer wesentlichen einseitigen Leistungsänderung durch Waldpfad innerhalb von 7 Tagen zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Reisende zur kostenlosen Stornierung berechtigt und erhält den vollständigen Reisepreis zurück.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkungen
8.1 Waldpfad haftet für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei der Auswahl der eingesetzten Leistungsträger (Guides, Unterkünfte, Transportdienstleister) verpflichtet sich Waldpfad zur sorgfältigen Auswahl und regelmäßigen Überprüfung.
8.2 Die Haftung von Waldpfad für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder Waldpfad für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
8.3 Waldpfad übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z.B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien) oder durch schuldhaftes Verhalten des Reisenden verursacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch Eingriffe unbefugter Dritter entstehen.
8.4 Waldpfad haftet nicht für mitgebrachte persönliche Gegenstände des Reisenden, einschließlich Kamera- und Fotoausrüstung, Smartphones, Wertgegenstände und ähnliches. Der Reisende wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
8.5 Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Serviceleistungen entstehen, die Waldpfad als Vermittler anbietet und bei denen Waldpfad selbst nicht als Leistungserbringer auftritt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsregeln für Vermittler.
8.6 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder es sich um die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit handelt.
8.7 Für die von Waldpfad empfohlenen, aber nicht buchbaren Versicherungen (Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung, Gepäckversicherung) übernimmt Waldpfad keine Haftung. Der Abschluss entsprechender Versicherungen liegt in der eigenverantwortlichen Entscheidung des Reisenden.
§ 9 Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Einschränkungen, körperliche Einschränkungen, Allergien und Unverträglichkeiten, die für die Durchführung der Reise relevant sein können.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen des Reiseleiters und der Naturführer zu befolgen. Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen oder grob fahrlässiges Verhalten berechtigen Waldpfad, den Reisenden von der Teilnahme an der Reise oder einzelnen Aktivitäten auszuschließen. In einem solchen Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder von Teilen davon.
9.3 Der Reisende verpflichtet sich, die Natur und die Umwelt zu respektieren und alle geltenden Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Das Mitführen von schädlichen Substanzen, das Abpflücken geschützter Pflanzen und das Stören von wildlebenden Tieren ist verboten.
9.4 Der Reisende ist verpflichtet, Waldpfad unverzüglich zu informieren, wenn sich Umstände ergeben, die die Durchführung der Reise beeinflussen könnten, insbesondere gesundheitliche Verschlechterungen, die Aufhebung von Einreisegenehmigungen oder die Unfähigkeit zur Teilnahme an geplanten Aktivitäten.
9.5 Der Reisende ist verpflichtet, alle notwendigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, ärztliche Atteste, sofern erforderlich) rechtzeitig zu beschaffen und auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Waldpfad übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlende oder ungültige Reisedokumente entstehen.
9.6 Bei Beschwerden oder Mängeln während der Reise ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Waldpfad-Notfallservice zu melden und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Werden Mängel nicht unverzüglich gemeldet, können Schadensersatzansprüche des Reisenden gemindert werden oder entfallen.
9.7 Der Reisende ist verpflichtet, die notwendige körperliche Fitness für die gebuchte Reise mitzubringen. Waldpfad hat das Recht, von der Buchung zurückzutreten oder den Reisenden von einzelnen Aktivitäten auszuschließen, wenn der Reisende die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Waldpfad informiert den Reisenden bei der Buchung über die körperlichen Anforderungen der jeweiligen Reise.
§ 10 Reisegepäck und persönliche Gegenstände
10.1 Die erlaubte Gepäckmenge wird im Reiseangebot angegeben. Überschussgepack kann zu zusätzlichen Kosten mitgenommen werden, sofern die logistischen Gegebenheiten dies erlauben. Bei Wanderreisen empfiehlt Waldpfad ausdrücklich einen möglichst leichten Rucksack (15–20 kg als absolute Obergrenze).
10.2 Waldpfad übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Gepäck und Wertgegenständen. Wertgegenstände sollten sicher verwahrt werden. Waldpfad empfiehlt den Abschluss einer Gepäckversicherung.
10.3 Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Chemikalien, etc.) ist nicht gestattet. Waldpfad ist berechtigt, die mitgeführten Gepäckstücke auf Verlangen zu inspizieren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden.
§ 11 Gesundheit und körperliche Anforderungen
11.1 Der Reisende versichert, dass er zum Zeitpunkt der Buchung und zu Reisebeginn gesundheitlich in der Lage ist, die gebuchte Reise durchzuführen. Der Reisende verpflichtet sich, Waldpfad über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinflussen könnten.
11.2 Für Wanderreisen und körperlich anspruchsvolle Aktivitäten gibt Waldpfad in den Reiseinformationen eine Schwierigkeitsbewertung an. Der Reisende ist verpflichtet, diese Bewertungen zu berücksichtigen und realistische Einschätzungen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit vorzunehmen.
11.3 Waldpfad empfiehlt allen Reisenden, vor der Buchung einer körperlich anspruchsvollen Reise einen Arzt zu konsultieren. Dies gilt insbesondere für Reisende über 65 Jahre, Reisende mit Vorerkrankungen sowie Schwangere.
11.4 Alle Waldpfad-Guides sind in Erster Hilfe ausgebildet und mit einem gut bestückten Erste-Hilfe-Set ausgestattet. Bei medizinischen Notfällen werden die örtlichen Rettungsdienste unverzüglich alarmiert. Waldpfad empfiehlt allen Reisenden, eine Reisekrankenversicherung mit Rücktransportklausel abzuschließen.
11.5 Bei Erkrankung während der Reise übernimmt Waldpfad keine Krankheitskosten, Kosten für den Rücktransport oder sonstige durch die Erkrankung verursachte Mehrkosten. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Reisenden und seiner Versicherungen.
§ 12 Reiseversicherung
12.1 Waldpfad empfiehlt allen Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittsversicherung: Schützt vor finanziellen Verlusten bei notwendigem Rücktritt vor Reiseantritt
- Reisekrankenversicherung mit Rücktransportklausel: Deckt Krankheitskosten im Ausland und organisierten Rücktransport ab
- Reiseabbruchversicherung: Schützt bei notwendigem Abbruch der Reise nach Antritt
- Reisehaftpflichtversicherung: Schützt vor Ansprüchen Dritter aus versehentlich verursachten Schäden
- Gepäckversicherung: Deckt Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Reisegepäcks ab
12.2 Waldpfad stellt auf Anfrage Informationen zu geeigneten Reiseversicherungsangeboten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Beratungspflicht und haftet nicht für die Wahl oder Nichtabschluss von Versicherungen durch den Reisenden.
§ 13 Datenschutz
13.1 Waldpfad erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Reisenden ausschließlich zur Abwicklung des Reisevertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten).
13.2 Zur Durchführung der Reise werden die notwendigen Daten an Leistungsträger (Beherbergungsbetriebe, Transportdienstleister, Naturführer) weitergegeben. Diese sind vertraglich verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen.
13.3 Die vollständigen Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Waldpfad unter waldpfad.de/privacy-policy.html abrufbar. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Reisevertrages.
§ 14 Reklamationen und Beschwerden
14.1 Mängel der Reiseleistung sind dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich anzuzeigen und zu melden. Der Reiseleiter ist verpflichtet, festgestellte Mängel zu dokumentieren und Abhilfe zu schaffen oder zu veranlassen. Kann Abhilfe nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschaffen werden, hat der Reisende das Recht auf eine angemessene Preisminderung für die mangelhafte Leistungszeit.
14.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Reisenden innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Waldpfad geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
14.3 Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist es hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, Belege zu sammeln, insbesondere Fotos von festgestellten Mängeln, Zeugenangaben und schriftliche Notizen zum Sachverhalt. Waldpfad prüft alle Reklamationen sorgfältig und antwortet innerhalb von 15 Werktagen.
14.4 Für Beschwerden und Reklamationen kontaktieren Sie bitte: Waldpfad GmbH, Schwarzwaldstraße 47, 79098 Freiburg im Breisgau, E-Mail: [email protected], Tel.: +49 761 2890 4433.
§ 15 Streitbeilegung
15.1 Waldpfad ist bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 795 79 40, Fax: 07851 795 79 41, E-Mail: [email protected], Internet: www.verbraucher-schlichter.de.
15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Waldpfad ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
15.3 Sofern ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist Freiburg im Breisgau, sofern der Reisende Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 16 Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung
16.1 Waldpfad verpflichtet sich zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Tourismus. Alle Reisen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und Nationalparkadministrationen geplant und durchgeführt. Waldpfad hält alle geltenden Naturschutzgesetze und -bestimmungen ein.
16.2 Der Reisende verpflichtet sich, während der Reise die Grundsätze des nachhaltigen Reisens einzuhalten und die Natur und Umwelt zu schonen. Dies umfasst insbesondere das Verbot, Abfall in der Natur zu hinterlassen, geschützte Pflanzen oder Tiere zu beschädigen oder zu stören sowie über markierte Wege hinaus in empfindliche Ökosysteme vorzudringen.
16.3 Waldpfad ist Mitglied relevanter Nachhaltigkeitsinitiativen und -verbände des deutschen Tourismus. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die positiven Auswirkungen unserer Reisen auf lokale Gemeinschaften zu maximieren.
§ 17 Schriftformerfordernis und sonstige Bestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.
17.3 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.4 Waldpfad behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden Kunden, die einen bestehenden Vertrag haben, schriftlich mitgeteilt. Für neue Buchungen gelten stets die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB.
§ 18 Impressum
Waldpfad GmbH
Schwarzwaldstraße 47
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Telefon: +49 761 2890 4433
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Klaus Herrmann
Handelsregisternummer: HRB 712345
Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau
USt-IdNr.: DE 312 456 789
Waldpfad GmbH ist von der deutschen Bundesregierung genehmigt und von der deutschen Regierung anerkannt. Das Unternehmen ist Mitglied des Deutschen Reisebüro Verbandes (DRV) und hält alle erforderlichen Genehmigungen für die Erbringung von Reisedienstleistungen in Deutschland.
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV: Klaus Herrmann, Waldpfad GmbH, Schwarzwaldstraße 47, 79098 Freiburg im Breisgau.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/